Die letzten Tage haben für große Unsicherheit gesorgt. Welche Lockerungen sind nun wo im Sport möglich und was bedeutet das für den Volleyball?
Um es kurz zu machen: Erst einmal gibt es kein Volleyball in der Form, wie es vor Corona war!
Möglich ist zur Zeit maximal Beachvolleyball-Training (in Kleingruppen) bei Einhaltung aller Abstands- und Hygieneregeln, also kein Wettkampf!
Hier findet ihr die wichtigsten Eckpunkte chronologisch zum Thema:
- 14.04.20: Der DOSB (Deutscher Olympischer Sportbund) formuliert 10 Leitplanken
- Distanzregeln einhalten
- Körperkontakte auf das Minimum reduzieren
- Freiluftaktivitäten präferieren
- Hygieneregeln einhalten
- Umkleiden und Duschen zu Hause
- Fahrgemeinschaften vorübergehend aussetzen
- Veranstaltungen wie Mitgliederversammlungen und Feste unterlassen
- Trainingsgruppen verkleinern
- Angehörige von Risikogruppen besonders schützen
- Risiken in allen Bereichen minimieren
- 17.04.20: Handlungsempfehlung des DVV (Deutscher Volleball-Verband) mit dem Satz:
"Der bundesweite Rückgang an Infektionen mit COVID19 und weitere Lockerungen der bundesweiten Eindämmungsmaßnahmen durch Bund und Länder am 15. April lassen darauf hoffen, dass eine Wiederaufnahme des vereinsbasierten Spielbetriebs noch in diesem Jahr möglich sein kann." - 23.04.20: Vorschlag des Sports (hier DVV) an die Politik:
- Schritt 1: Der DOSB hat mit Medizienern die Leitplanken des DOSB stärker konkretisiert
- Schritt 2: Aufbauend auf diesen Leitplanken sind wir als Fachverband nun um mögliche konkrete Festlegungen von Übergangsregeln für den Spiel- und Sport-, Trainings- und ggf. Wettkampfbetrieb gebeten worden
- Schritt 3: Im Anschluss daran gilt e, in einer weiteren Phase die Diskussion über das Angebot des Sports durch die Landessportbünde in die Landesregierungen zu tragen.
- Schritt 4: in der letzten Stufe steht im Mittelpunk, unter Einbeziehung der Landesfachverbände die Umsetzung vor Ort durch die Vereine zu gewährleisten.
- 30.04.20: Die Wiederaufnahme des Sportbetriebs war Thema bei den Beratungen der Bundeskanzlerin mit den Regierungschef*innen der Länder. Für die nächste Beratung sollen die Regierungschef*innen Vorschläge erarbeiten.
- 07.05.20: Neue Coronaschutzverordnung enthält nun §4 Sport:
(1) Untersagt ist jeglicher Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen (einschließlich Fitnessstudios und Tanzschulen), soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
[...]
(4)Ausgenommen von Absatz 1 sind der Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen sowie im öffentlichen Raum, wenn dieser kontaktfrei durchgeführt wird, geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Abstands von mindestens 1,5 Metern zwischen Personen (auch in Warteschlangen) sichergestellt sind. Die Nutzung von Dusch- und Waschräumen, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen sowie das Betreten der Sportanlage durch Zuschauer sind bis auf weiteres untersagt; bei Kindern unter 12 Jahren ist das Betreten der Sportanlage durch jeweils eine erwachsene Begleitperson zulässig.
[...] - 08.05.20:Handlungsempfehlung des DVV zur Ausübung des Volleyballsports (für alle Vereine wichtig!)
- 08.05.20: WVV-Präsidium ergänzt Handlungsempfehlung und stellt klar:
- Eine Ausübung im Wettkampfmodus ist weiterhin noch nicht vorgesehen!
- Vereine stellen die Belehrung und Weitergabe der Informationen an die Sportler sicher.
- Folgende generelle Leitlinien sind hierzu unbedingt zu beachten:
- Alle Sportler/innen bestätigen die Kenntnis der Sonderregeln und der besonderen Fürsorgepflicht
- Keinen Körperkontakt
- Einhalten eines Abstandes von mindestens 2m zueinander
- Duschen und Umziehen vor und nach dem Training zu Hause
- 09.05.20: Zeitungsartikel der RN zu Hallenöffnung ist missverständlich. Dazu folgende Klarstellung:
Eine Öffnung der Hallen ist momentan für alle Kontaktsportarten (also auch Volleyball) noch gar nicht vorgesehen und erfordert zudem weitere Absprachen zwischen Stadt, Stadtsportbund und Vereinen. Diese könnten bei gutem Verlauf frühestens ab 30.5.20 (Öffnung für Kontaktsportarten) greifen.